Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingungen sowie den Hinweis, dass im Park Hotel Vitznau keine Haustiere erlaubt sind. Dies gilt für das ganze Haus inklusive aller Restaurationen, den öffentlichen Bereichen und den Residenzen und Suiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Individuelle Zimmerreservationen
Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der Hospitality Visions Lake Lucerne AG (auch HVLL AG genannt). Wir bitten Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig durchzulesen. Besten Dank für die Kenntnisnahme.
1. Reservationen
Zwischen dem Gast und der Hospitality Visions Lake Lucerne AG kommt ein Vertrag zustande, wenn:
- eine Offerte der HVLL AG durch den Gast schriftlich bestätigt wurde
- eine Anfrage des Gastes durch die HVLL AG schriftlich rückbestätigt wurde
- eine Offerte der HVLL AG durch den Gast mündlich bestätigt wurde
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die Hospitality Visions Lake Lucerne AG schriftlich bestätigt wurden.
1.1. Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der Hospitality Visions Lake Lucerne AG beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist die HVLL AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die HVLL AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
1.2. Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die Hospitality Visions Lake Lucerne AG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen, sofern nicht eine schriftliche, gegenseitig unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt.
2. Haustiere
Im Park Hotel Vitznau sind keine Haustiere erlaubt. Dies gilt für das ganze Haus inklusive aller Restaurationen, den öffentlichen Bereichen und den Suiten.
3. Anreise / Abreise
Die Suite ist am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 12 Uhr für Sie reserviert. Auf Wunsch und Verfügbarkeit bieten wir Ihnen gerne einen früheren Check-In oder späteren Check-Out an. Je nach Buchungssituation kann eine späte Abreise bis 14.00 Uhr kostenlos, bis 18.00 Uhr zu 50% vom Suitenpreis und danach zum vollen Suitenpreis gewährt werden. Wünscht ein Gast, die Suite garantiert vor 15.00 Uhr beziehen zu können, ist zusätzlich die vorangehende Nacht zum vollen Preis zu buchen.
4. Garantierichtlinien
Nach Ablauf der Stornierungsfrist von zwei Wochen vor Anreise während der Sommermonate (Juni bis Ende September) erhält der Gast einen sicheren Bezahlungslink, um den Gesamtbetrag für die Übernachtung im Voraus zu begleichen. Diese Zahlung ist erforderlich, um die Buchung weiterhin zu garantieren.Das Hotel behält sich das Recht vor, nicht retournierte Zahlungslinks als Grundlage zur Freigabe der Buchung zu verwenden.
5. Stornobedingungen bei Zimmerreservationen
Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Buchungen als auch bei no-shows sowie im Fall verfrühter Abreise, daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
a)
- Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise sind kostenfrei in den Monaten Juni, Juli, August und September.
- Vom 22.12.2024 bis 03.01.2025 müssen Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise erfolgen, um kostenfrei zu sein.
- Im Rest des Jahres (Feiertage ausgenommen) sind Stornierungen bis 72 Stunden vor Anreise kostenfrei.
Danach oder bei vorzeitiger Abreise behalten wir uns vor, 100% vom gebuchten Arrangement zu berechnen.
b)
Bei Reservationen ab 7 Übernachtungen oder speziellen Suitenkombinationen behalten wir uns vor angepasste Stornierungsbedingungen schriftlich in der Bestätigung festzuhalten.
6. Stornobedingungen von SPA Reservationen
Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen gelten sowohl für die Stornierung von Behandlungen als auch bei nicht Erscheinen von vereinbarten Terminen. Stornierungen bis 24 Stunden im Voraus sind kostenlos danach wird der volle Behandlungspreis in Rechnung gestellt. Bei einer Verspätung reduziert sich die Behandlungszeit bei gleichbleibenden Kosten.
7. Stornobedingungen von Restaurant Reservationen
Restaurant PRISMA |
Reservationen für den Mittag können Sie am gleichen Tag bis 11 Uhr, für den Abend bis 16 Uhr kostenlos stornieren. |
Restaurant focus |
Reservationen können Sie am gleichen Tag bis 16 Uhr kostenlos stornieren. |
8. Gutscheine
- Gutscheine, unabhängig davon, ob es sich um Wertgutscheine oder Leistungsgutscheine handelt, werden nicht ausbezahlt.
Dies gilt auch für Fälle, in denen der Gutschein nicht vom ursprünglichen Käufer, sondern von einer anderen Person eingelöst oder angefragt wird. - Gutscheine können ausschliesslich für die angebotenen Dienstleistungen und Produkte des Hotels verwendet werden.
- Sollte eine Einlösung des Gutscheins aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegen, nicht erfolgen, bleibt der Gutschein weiterhin gültig, jedoch wird der Wert nicht erstattet.
9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich das Schweizer Recht. Auf Reservationsvereinbarungen inklusive allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Alleiniger Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingung ist Vitznau.
10. Schlussbestimmungen
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Alle erwähnten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seminare, Konferenzen, Bankette, Zimmerreservationen für Gruppen
Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der Hospitality Visions Lake Lucerne AG. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig durchzulesen. Besten Dank für die Kenntnisnahme.
1. Reservationen
Zwischen dem Veranstalter und der Hospitality Visions Lake Lucerne AG kommt ein Vertrag zustande, wenn:
- eine Offerte der Hospitality Visions Lake Lucerne AG durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde
- eine Anfrage des Veranstalters durch die Hospitality Visions Lake Lucerne AG schriftlich rückbestätigt wurde
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die Hospitality Visions Lake Lucerne AG schriftlich bestätigt wurden.
1.1 Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der Hospitality Visions Lake Lucerne AG beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist die Hospitality Visions Lake Lucerne AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die Hospitality Visions Lake Lucerne AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
1.2 Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die Hospitality Visions Lake Lucerne AG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen, sofern nicht eine schriftliche, gegenseitig unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt.
2. Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber der Hospitality Visions Lake Lucerne AG die Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die Hospitality Visions Lake Lucerne AG ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben.
2.1 Die gültige Teilnehmerzahl bei Seminaren und Events ist der Hospitality Visions Lake Lucerne AG mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Allfällige weitere Anpassungen der Personenanzahl, welche weniger als +/- 10% sind und bis 3 Werktage vor der Veranstaltung mitgeteilt wurden, sind nicht Bestandteil der Verrechnung. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl kann Einfluss auf die Raumeinteilung haben. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Rücktritt durch den Veranstalter
Absagen von Veranstaltungen müssen der Hospitality Visions Lake Lucerne AG möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Für vollumfängliche Absagen von Banketten, Seminaren und Zimmerreservationen gelten folgende Stornierungskosten:
Absage von Banketten, Meeting, Seminaren sowie Residenzen, Suiten und Junior Suiten:
120 bis 61 Tage vor Anlass: | 25% des Gesamtarrangements |
60 bis 31 Tage vor Anlass: | 50% des Gesamtarrangements |
30 bis 15 Tage vor Anlass: | 75% des Gesamtarrangements |
ab 14 Tage vor Anlass: | 100 % des Gesamtarrangements |
Absage von Hochzeiten inklusive der dazu gebuchten Residenzen, Suiten und Junior Suiten:
120 bis 61 Tage vor Anlass: | 50% des Gesamtarrangements |
ab 60 Tage vor Anlass: | 100 % des Gesamtarrangements |
Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen der Stornierung in der Hospitality Visions Lake Lucerne AG.
Stornierungen infolge von COVID19 werden situationsbedingt durch die HVLL AG abgewogen und die Stornierungsfristen gegebenenfalls entsprechend angepasst.
Die HVLL AG behält sich vor bei einer Stornierung innert der oben genannten Fristen eine Bearbeitungsgebühr für bereits entstandene Aufwände zu verrechnen.
4. Rücktritt durch die Hospitality Visions Lake Lucerne AG
Hat die Hospitality Visions Lake Lucerne AG begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, der Sicherheit bzw. dem Ruf des Hotelbetriebes gefährden kann oder besteht ein Vorfall von höherer Gewalt, wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss Ziffer 9.1 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist die Hospitality Visions Lake Lucerne AG berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Schadenersatzansprüche gegen die Hospitality Visions Lake Lucerne AG kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.
5. Nutzung und Nutzungsdauer von Räumlichkeiten und Zimmern
Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann die Hospitality Visions Lake Lucerne AG jederzeit frei über Räumlichkeiten verfügen.
- Hotelzimmer sind bei der Anreise in der Regel um 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei Abreise sind die Zimmer bis 12.00 Uhr freizugeben. Erfolgt die Rückgabe des Zimmers nach 12.00 Uhr kann das Hotel 50% des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Bei einer Abreise nach 18.00 Uhr wird 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
- Zuschläge für Abendveranstaltungen Ab 24.00 Uhr wird dem Veranstalter CHF 300.00 Nachtzuschlag pro angebrochene Stunde in Rechnung gestellt, unabhängig von der Anzahl der verbleibenden Gäste.
- Mehraufwand von Mitarbeitern vor Ort, z.B. Aufräumarbeiten, Umstuhlungen, Abfallentsorgung und Reinigungsarbeiten, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurden, werden in Rechnung gestellt. Zur Befestigung von Dekoration dürfen nur leicht lösbare Klebstreifen verwendet werden. Auf die Verwendung von Nägeln und Schrauben etc. ist zu verzichten.
- Die Vorbereitungszeit, welche zusätzlich für den Auf- und Abbau von Seminaren oder Ausstellungen benötigt werden, gilt als zahlungspflichtig.
6. Anlieferung
Für Ausstellungsgut oder mitgebrachte Technik stehen im Hotel keine Lagerräume zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre Waren frühestens 1 Tag vor der Veranstaltung anzuliefern und bis spätestens 24h nach dem Anlass wieder abzuholen. Für Waren die im Voraus angeliefert werden, benötigt der Veranstalter die Zustimmung der HVLL AG.
Ausstellungsgegenstände, die nachts im Ausstellungsraum bzw. im Seminarraum bleiben, müssen vom Veranstalter versichert werden. Die HVLL AG übernimmt keine Haftung.
7. Saalmiete/Mindestkonsumation
Bei Anlässen wird eine Mindestkonsumation oder eine Raummiete definiert.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der HVLL AG.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Hospitality Visions Lake Lucerne AG sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.1. Anzahlung
- Die HVLL AG behält sich die Anforderung von 75-100% bei Banketten und Seminaren oder einer anderen, individuell vereinbarten Vorauszahlung vor.
- Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland wird eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistung beansprucht.
- Kommt der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die HVLL AG berechtigt gemäss Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingung vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei einer Stornierung des Anlasses wird die Anzahlung an die Annullationsrechnung angerechnet
9.2. Terminreservierung Hochzeiten
Mit der schriftlichen Reservierung eines Datums verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung in der Höhe von 10% der voraussichtlichen Leistungen zu entrichten. Diese ist nicht erstattbar und wird der Schlussrechnung angerechnet.
10. Haftung
10.1 Die Hospitality Visions Lake Lucerne AG haftet dem Kunden gegenüber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Die Haftung für leichtfahrlässige verschuldeten Schaden sowie verschuldungsunabhängige Haftung entfällt.
- Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt die HVLL AG jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeugen.
- Der Kunde haftet gegenüber der Hospitality Visions Lake Lucerne AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die Hospitality Visions Lake Lucerne AG dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
- Bei Drittleistungen handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die HVLL AG frei von Ansprüchen.
- Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Materialien (eingebrachtes Gut) obliegt dem Veranstalter. Die HVLL AG kann einen Nachweis dieser Versicherungen verlangen.
- Für alle Beschädigungen oder für die grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Gegenstände ist der Mieter in jedem Fall haftbar.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Das Hotel kann dafür einen Nachweis verlangen. Die Haftung gegenüber der Feuerpolizei liegt beim Veranstalter.
11. Medien / Publikationen
Anzeigen in den Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die HVLL AG.
12. Musikalische Unterhaltung
Jeder Veranstalter eines Anlasses (ausser Familienanlässe und Hochzeiten) mit musikalischer Unterhaltung ist dazu verpflichtet, dies der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) zu melden. Das Hotel lehnt jede Haftung für das Nichteinhalten der Meldepflicht durch den Veranstalter ab.
13. Haustiere
Im Park Hotel Vitznau sind keine Haustiere erlaubt. Dies gilt für das ganze Haus inklusive aller Restaurants, den öffentlichen Bereichen des Hotels, dem Aussenbereich und den Suiten.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich das Schweizer Recht. Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Alleiniger Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingung ist Vitznau.
15. Schlussbestimmungen
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Alle erwähnten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Freizeit-Aktivitäten
1. Angebot
Der Kunde bezieht die Leistung gemäss Buchungsbestätigung. Dabei handelt es sich entweder um eigene Angebote der Hospitality Visions Lake Lucerne AG (HVLL) oder um Angebote von externen Veranstaltern. Sofern es sich dabei um ein Angebot eines externen Veranstalters handelt, nimmt HVLL lediglich die Buchung der Aktivität (externe Aktivität) im Namen und Auftrag des Kunden vor. Der der gebuchten Leistung zugrundeliegende Vertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem externen Veranstalter zustande. Die Durchführung der externen Aktivität obliegt alleine dem externen Veranstalter. Der Kunde erhält nach der Buchung die Kontaktdaten des Veranstalters und eine Buchungsbestätigung mit weiteren Details. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem externen Veranstalter wird ausschliesslich durch Vertrag mit dem externen Veranstalter geregelt. Sofern der externe Veranstalter dies wünscht, ist die HVLL berechtigt, die vom Kunden beim externen Veranstalter bezogene Leistung gemäss den nachstehenden Zahlungsmodalitäten im Auftrag des externen Veranstalters abzurechnen.
2. Zahlungsmodalitäten
Der Kunde, welcher sich als Gast im Park Hotel Vitznau aufhält bzw. Räumlichkeiten im Park Hotel Vitznau gemietet hat (Hotelgast), erklärt sich damit einverstanden, dass die Aktivitäten gemäss Buchungsbestätigung zum vereinbarten Preis seiner Hotel-Rechnung belastet werden. Die HVLL ist jederzeit berechtigt, die sofortige Bezahlung der Aktivität zu verlangen.
Handelt es sich beim Kunden nicht um einen Hotelgast, hat er die Aktivitäten gemäss Buchungsbestätigung vor Durchführung der Aktivität zu bezahlen. Der HVLL steht es frei, die Zahlung nach Durchführung der Aktivität zu verlangen. Bis 48 Stunden vor Beginn der Aktivität ist eine bestätigte Buchung kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Beginn der Aktivität annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Aktivitäten zu 100 % gemäss den geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde. Wird eine Aktivität zum Schutz des Kunden oder eines die Aktivität durchführenden Mitarbeiters der HVLL oder eines externen Veranstalters von einem Mitarbeiter abgebrochen (z.B. aufgrund schlechten Wetters, Kunde leistet Weisungen nicht ausreichend Folge, etc.), hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
3. Anzahlung/Sicherheitsleistungen
Die HVLL ist berechtigt, für die vom Kunden gebuchten Aktivitäten und/ oder für zur Verfügung gestellte Gegenstände eine Anzahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. Bargeld, Kreditkarte) zu verlangen.
Die Sicherheitsleistung dient insbesondere der Sicherung sämtlicher Ansprüche der HVLL, welche ihr aufgrund der Durchführung der Aktivität oder der Zurverfügungstellung von Gegenständen zustehen. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung bei der ordnungsgemässen Rückgabe des Miet- oder Leihgegenstands zurück. Werden bei der Rückgabe Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen festgestellt, ist die HVLL berechtigt, die Sicherheitsleistung bis zur Höhe des entstandenen Schadens zurückzubehalten oder einen Betrag in der Höhe des entstandenen Schadens der Kreditkarte des Kunden zu belasten.
4. Haftung der HVLL
Die HVLL schliesst jede Haftung für Schäden irgendwelcher Art aus, die sich aus ihren Angeboten ergeben können. Vorbehalten bleibt einzig die Haftung der HVLL für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat (unter Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen). Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen. Die HVLL ist dafür besorgt, die von ihr zur Verfügung gestellten Gegenstände (z.B. Fahrrad, , E- Bike, Pedalo, SUP Boards etc.) jederzeit in einem für den Gebrauch tauglichen, sauberen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, die von der HVLL zur Verfügung gestellten Gegenstände sowie Zubehör vor deren Gebrauch auf ihre Funktionstauglichkeit (z.B. Prüfung von Reifendruck, der Bremsen oder des Lichts bei Fahrrad-Miete, Ladestand des Akkus bei E- Bikes, Funktion der Leash bei SUP etc.) zu prüfen und die HVLL im Falle von Mängeln umgehend zu informieren. Sollte der Kunde während des Gebrauchs des Gegenstands einen Mangel feststellen, hat er den Mangel der HVLL umgehend zu melden und den Gebrauch des Gegenstands sofort zu beenden.
Sofern gesetzlich zulässig, ist die vorstehend festgehaltene Haftung auf den Gesamtbetrag der Vergütung beschränkt, welche der Kunde im Rahmen der gebuchten und von der HVLL durchgeführten Aktivität bzw. aufgrund des ausgeliehenen Gegenstandes an die HVLL zu leisten hat bzw. zu leisten hätte.
Eine Haftung für externe, von der HVLL vermittelte Aktivitäten ist vollumfänglich ausgeschlossen.
5. Nutzungsvorschriften und Haftung des Kunden
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände inklusive überlassenem Zubehör sorgfältig zu gebrauchen. Insbesondere hat der Kunde sich an sämtliche Verkehrsvorschriften und weitere, geltende Gesetze zu halten und die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände vor Überbeanspruchung zu schützen (z.B. Teilnahme an Fahrradrennen, Geländefahrten mit dem Fahrrad etc.). Sofern für die gebuchte Aktivität oder die Benutzung des ausgeliehenen Gegenstandes besondere Bewilligungen oder Prüfungen notwendig sind, versichert der Kunde gegenüber der HVLL, über eine entsprechende Bewilligung zu verfügen oder eine notwendige Prüfung erfolgreich absolviert zu haben.
Der Kunde haftet für von ihm und/ oder Dritten verursachte Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung der Gegenstände sowie des überlassenen Zubehörs, welche während der Zeit der Aktivität bzw. während der Dauer der Nutzung entstehen. Die Kosten für Reparaturen oder Neubeschaffung des Materials, welches mutwillig oder fahrlässig beschädigt wurde, werden dem Kunden weiterverrechnet.
Gegenstände, welche die HVLL zur Verfügung stellt, dürfen nicht benutzt werden von Personen, die jünger als 16 Jahre sind (ausser in Begleitung Erwachsener) und / oder von Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, welche die Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen beeinträchtigen, stehen.
Es ist untersagt, Eingriffe jeglicher Art (z.B. Reparaturen, Modifikationen) an den von der HVLL zur Verfügung gestellten Gegenständen sowie überlassenem Zubehör vorzunehmen. Ebenso untersagt ist die Weitervermietung oder Weitergabe der Gegenstände an Dritte.
Bei unberechtigter Nutzung ist die HVLL jederzeit berechtigt, dem Kunden die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände zu entziehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Preises.
Die Rückgabe von Gegenständen sowie überlassenem Zubehör, welche die HVLL dem Kunden zur Verfügung stellt, hat am Ort der Herausgabe zu erfolgen. Für zu spät zurückgegebene Gegenstände sowie daraus entstehende Folgekosten kann die HVLL einen zusätzlichen Betrag geltend machen.
Sofern die HVLL im Auftrag des Kunden eine externe Aktivität vermittelt, hält dieser die HVLL gegenüber dem externen Veranstalter vollumfänglich schadlos.
6. Versicherung
Die Teilnahme an Aktivitäten und die Benutzung geliehener Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss erforderlicher oder nützlicher Versicherungen (Unfall-, Haftpflicht-, Annulationskostenversicherung etc.) ist Sache des Kunden.
7. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollten Vertragslücken bestehen, so beeinflusst dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall sind die nicht rechtswirksamen oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der AGB am nächsten kommen.
Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften vorbehalten – Vitznau LU (Schweiz).
Vitznau, November 2024